Vereinsförderung Stadt Meßstetten 2023
Verfahren
Die Stadt Meßstetten stellt jährlich Mittel für die laufende Bezuschussung und für Investitionsmaßnahmen der Vereine zur Verfügung. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinien und wird vom Gemeinderat beschlossen.
Die Zuschüsse werden auf Antrag gewährt.
Unterlagen
Die neuen Antragsformulare stehen ab 1. September zum Download bereit:
- Vordruck Vereinsförderung Deckblatt
- Antrag auf Investitionszuschuss
- Beiblatt Nr. 1 Musikvereine Posaunenchöre
- Beiblatt Nr. 1 Gesangvereine Kirchenchöre
- Beiblatt Nr. 2 Sporttreibende Vereine
- Beiblatt Nr. 3 Sonstige Vereine
Die Antragsformulare können auch persönlich auf dem Rathaus Zimmer Nummer 106 abgeholt werden.
Fristen
1. Oktober 2022 für das kommende Haushaltsjahr.