Häusliche Grünabfälle entsorgen

Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

  • durch Eigenkompostierung,
  • über ein Holsystem:
    • Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
    • Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
  • an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
  • an einer Grünabfallkompostierungsanlage.

Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.

Voraussetzungen

Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise

  • Gras- und Heckenschnitt,
  • Rasenschnitt,
  • Stauden,
  • Abraum von Beeten,
  • Blumen,
  • Balkonpflanzen,
  • Gestecke,
  • Abdeckreisig,
  • Laub,
  • Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).

Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.

Zuständigkeit

Der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis

Ablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,

  • welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
  • was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.

Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

12.07.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

Frau Michaela Eppler

Stadtbauamt
Vorzimmer Stadtbauamt / Sekretariat Stadtbauamt, Ausschreibungen, Baugesuche, Angrenzerbenachrichtigungen, Baulasten, Bauakten, Bauhofverwaltung, Beschwerdemanagement
Gebäude: Rathaus
Raum 006
Telefon: +49 7431-6349-49
Telefax: +49 7431-6349-996


Frau Sabine Eppler

Stadtbauamt
Vorzimmer Stadtbauamt / Sekretariat Stadtbauamt, Ausschreibungen, Baugesuche, Angrenzerbenachrichtigungen, Baulasten, Bauakten, Bauhofverwaltung, Beschwerdemanagement
Gebäude: Rathaus
Raum 006
Telefon: +49 7431-6349-48
Telefax: +49 7431-6349-996


Frau Carina Roth

Stadtbauamt
Vorzimmer Stadtbauamt / Sekretariat Stadtbauamt, Ausschreibungen, Baugesuche, Angrenzerbenachrichtigungen, Baulasten, Bauakten, Bauhofverwaltung, Beschwerdemanagement
Gebäude: Rathaus
Raum 006
Telefon: +49 7431-6349-49
Telefax: +49 7431-6349-996


Stadt Meßstetten

Hauptstraße 9
72469 Meßstetten
Telefon: 07431/6349-0
Telefax: 07431/6349-994

Informationen & Öffnungszeiten

Umwelt und Abfallwirtschaft

Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon: 07433 921321
Telefax: 07433 921388

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