Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Ablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

keine

Freigabevermerk

02.03.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

Frau Heidi Quarleiter

Sachgebiet Abgaben, Beiträge und Liegenschaften
Abgaben, Beiträge und Liegenschaften / Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer
Gebäude: Rathaus
Raum 208
Telefon: +49 7431-6349-18
Telefax: +49 7431-6349-993


Frau Stefanie Wochner

Sachgebiet Bürgerservice und Ordnung
Bürgerservice und Ordnung / Einwohnerwesen, Personenstandwesen, Pass- und Ausländeramt
Gebäude: Rathaus
Raum 003
Telefon: +49 7431-6349-15
Telefax: +49 7431-6349-992


Stadt Meßstetten

Hauptstraße 9
72469 Meßstetten
Telefon: 07431/6349-0
Telefax: 07431/6349-994

Informationen & Öffnungszeiten