Bauwasserzins
Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, so wird eine pauschale Verbrauchsgebühr erhoben.
Voraussetzungen
Herstellung von Bauwerken
Ablauf
Erhebung einer pauschales Verbrauchsgebühr durch die Stadtverwaltung.
Fristen
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
- Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je angefangene 100 m³ umbauter Raum 5 m³ Wasser berechnet. Gebäude mit weniger als 100 m³ umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fertigbauweise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt.
- Bei Beton- und Backsteinbauten werden je angefangene 10 m³ Beton- oder Mauerwerk 2 m³ als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt. Bauwerke mit weniger als 10 m³ Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei.
Sonstiges
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Freigabevermerk
20.04.2023 Stadt Meßstetten