Bauvorbescheid beantragen

Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

Diese Möglichkeit haben Sie

  • vor Erwerb eines Grundstücks,
  • bei genehmigungspflichtigen oder
  • bei verfahrensfreien Bauvorhaben.

Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

Voraussetzungen

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

Zuständigkeit

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Ablauf

Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

Fristen

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

Erforderliche Unterlagen

alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • weitere Bauvorlagen:
    • Lageplan
    • Baubeschreibung
    • Bauentwurfsskizze(n)

Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

Kosten

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Sonstiges

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

Rechtsgrundlage

Landesbauordnung (LBO)

  • § 57 Bauvorbescheid
  • § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben

Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

  • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

Freigabevermerk

22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Frau Sabine Eppler

Stadtbauamt
Vorzimmer Stadtbauamt / Sekretariat Stadtbauamt, Ausschreibungen, Baugesuche, Angrenzerbenachrichtigungen, Baulasten, Bauakten, Bauhofverwaltung, Beschwerdemanagement
Gebäude: Rathaus
Raum 006
Telefon: +49 7431-6349-48
Telefax: +49 7431-6349-996


Frau Carina Roth

Stadtbauamt
Vorzimmer Stadtbauamt / Sekretariat Stadtbauamt, Ausschreibungen, Baugesuche, Angrenzerbenachrichtigungen, Baulasten, Bauakten, Bauhofverwaltung, Beschwerdemanagement
Gebäude: Rathaus
Raum 006
Telefon: +49 7431-6349-49
Telefax: +49 7431-6349-996


Bauen und Naturschutz

Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon: 07433 921302
Telefax: 07433 921319

Informationen & Öffnungszeiten

Stadt Meßstetten

Hauptstraße 9
72469 Meßstetten
Telefon: 07431/6349-0
Telefax: 07431/6349-994

Informationen & Öffnungszeiten