Bodenrichtwert
Die Bodenrichtwerte im Stadtgebiet Meßstetten werden vom Gutachterausschuss bewertet und alle 2 Jahre neu festgelegt.
Die aktuellen Bodenrichtwerte zum 01.01.2022, die Sie auch im Rahmen der Grundsteuerreform benötigen, können Sie über die Internetseite www.grundsteuer-bw.de, unter der Rubrik Grundsteuer B abrufen.
Voraussetzungen
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Zuständigkeit
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Ablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Sonstiges
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Freigabevermerk
20.04.2023 Stadt Meßstetten