Bodenrichtwert

Die Bodenrichtwerte im Stadtgebiet Meßstetten werden vom Gutachterausschuss bewertet und alle 2 Jahre neu festgelegt.

Die aktuellen Bodenrichtwerte zum 01.01.2022, die Sie auch im Rahmen der Grundsteuerreform benötigen, können Sie über die Internetseite www.grundsteuer-bw.de, unter der Rubrik Grundsteuer B abrufen.

Voraussetzungen

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Zuständigkeit

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Ablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Sonstiges

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Freigabevermerk

20.04.2023 Stadt Meßstetten