Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Städte und Gemeinden sind gemäß § 192 Baugesetzbuch verpflichtet, selbständige und unabhängige Gutachterausschüsse zu bilden.
Der Gutachterausschuss wird vom Gemeinderat auf vier Jahre berufen, ist jedoch ein von ihm unabhängiger Ausschuss.
Der Gutachterausschuss agiert innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten – Nusplingen – Obernheim.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist beim Stadtbauamt Meßstetten angesiedelt.
Aufgaben des Gutachterausschusses
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
- Ermittlung der Bodenrichtwerte
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ableitung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten
Vorsitzender der Gutachterausschusses: Erhard Karle, Stadtteil Unterdigisheim
Aufgaben der Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erledigt nach Weisung des Vorsitzenden folgende Arbeiten
- Vorbereitung und Ausarbeitung von Wertermittlungen (Gutachten)
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten
- Vorbereitung der Bodenrichtwertermittlung
- Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und Grundstücksmarktberichten
- Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung
- Erteilen von Bodenwertauskünften
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr