Landtagswahl 2026
Am 8. März 2026 findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl statt.
1. Allgemeines
Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März 2026 hat jeder Wähler zwei Stimmen. Darauf wird im oberen Teil des Stimmzettels ausdrücklich hingewiesen.
Mit der Erststimme wird ein Wahlkreisbewerber gewählt. Die Erststimme wird auf der linken, schwarz gedruckten Seite des Stimmzettels abgegeben.
Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zweitstimme wird auf der rechten, blau gedruckten Seite des Stimmzettels abgegeben.
Die Zweitstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung im Landtag, da sie bestimmt, wie viele Sitze die einzelnen Parteien insgesamt erhalten.
2. Stimmabgabe
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Die Erststimme wird abgegeben, indem auf der linken Seite des Stimmzettels durch ein Kreuz im Kreis oder auf andere eindeutig erkennbare Weise kenntlich gemacht wird, welchem Bewerber sie gelten soll.
Die Zweitstimme wird abgegeben, indem auf der rechten Seite des Stimmzettels durch ein Kreuz im Kreis oder auf andere eindeutig erkennbare Weise kenntlich gemacht wird, welcher Landesliste einer Partei sie gelten soll.
Der Stimmzettel ist ungültig, wenn keine Kennzeichnung vorgenommen wird, mehrere Bewerber oder Listen auf derselben Stimmenseite markiert werden, der Stimmzettel verändert oder mit Zusätzen versehen wird, beleidigende Bemerkungen enthält oder Hinweise auf die Person des Wählers erkennbar sind.
3. Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen bzw. Wahlscheinen
Briefwahlunterlagen und Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis Freitag, 06. März 2026, 15:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Meßstetten, Einwohnermeldeamt, Zimmer 003, Hauptstraße 9, 72469 Meßstetten, beantragt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein verloren gegangen oder nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Samstag, 07. März 2026, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Die Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können bei der Stadtverwaltung Meßstetten, Einwohnermeldeamt, Zimmer 003, Hauptstraße 9, 72469 Meßstetten, beantragt werden.
Bei plötzlicher, nachweislicher Erkrankung/Absonderung, die das Aufsuchen des Wahlraums unmöglich oder sehr schwierig macht, kann der Wahlscheinantrag noch bis zum Wahltag, Sonntag, 8. März 2026, von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverwaltung Meßstetten, Hauptstraße 9, Tel.: 07431/6349-15, gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können, wenn ihre Wahlberechtigung nachgewiesen wird, ebenfalls noch bis zum Wahltag, 08. März 2026, von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverwaltung Meßstetten, Hauptstraße 9, Tel.: 07431/6349-15, einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen.
Außerhalb dieser Zeiten ist ein telefonischer Bereitschaftsdienst eingerichtet, der unter der Rufnummer 07431/ 6349-15 zu erreichen ist.
Bitte Wahlbriefe rechtzeitig zurückschicken
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen, müssen dafür Sorge tragen, dass der rote Wahlbrief am Wahlsonntag, 08. März 2026, bis zum Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Meßstetten, Hauptstraße 9, 72469 Meßstetten eingegangen ist.
Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen. Wahlbriefe können entweder durch die Post übermittelt oder direkt im Rathaus Meßstetten abgegeben werden.
Beachten Sie deshalb bitte:
Wahlbriefe so bald wie möglich absenden. Lassen Sie es bitte nicht auf den letzten Tag ankommen. Geben Sie den Wahlbrief möglichst noch am Freitag rechtzeitig zur Post. Sofern dies nicht möglich ist, geben Sie den Wahlbrief bitte direkt im Rathaus Meßstetten, Hauptstraße 9, bis spätestens Sonntag, 08. März 2026, 18.00 Uhr ab.
4. Bitte beachten: keine amtlichen Umschläge bei der Urnenwahl
Wie bereits bei der letzten Landtagswahl gibt es auch bei der jetzigen Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am kommenden Sonntag bei der Urnenwahl in den Wahllokalen keine Stimmzettelumschläge mehr.
Um das Wahlgeheimnis zu wahren, muss deshalb der Wähler in der Kabine seinen Stimmzettel, nachdem er ihn gekennzeichnet hat, in der Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wähler wirft dann den so gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
5. Bitte Wahlbenachrichtigungsbriefe mitbringen!
Um die Wahlhandlung zu erleichtern, bitten wir alle Wählerinnen und Wähler, ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe mit in das Wahllokal zu bringen.
6. Rollstuhlgerechte Wahllokale
In den Wahlbenachrichtigungsbriefen ist vermerkt, welches Wahllokal rollstuhlgerecht ist. Das sind folgende Wahllokale:
001-01 Evangelisches Gemeindehaus, Kirchstraße 2
001-03 Gymnasium Meßstetten, Wildensteinstraße 21
001-04 Grundschule Bueloch, Ferdinand-Steinbeis-Straße 3
004-07 Feuerwehrgerätehaus Hossingen, Schulstraße 9
005-08 Bärahalle Oberdigisheim, Sommerhalde 20
006-09 Rathaus Tieringen, Rathausgasse 2
Bitte beachten Sie:
Mit einem Wahlschein kann ein Wahlberechtigter in diesen Wahllokalen wählen, auch wenn er nicht in diesem Wahlbezirk eingetragen ist.
7. Bekanntgabe des vorläufigen örtlichen Wahlergebnisses
Das Wahlergebnis wird unmittelbar nach Abschluss der Wahlhandlung ab 18.00 Uhr ermittelt.
Die vorläufigen Wahlergebnisse der einzelnen Wahlbezirke werden am Wahlabend auf der Startseite der Homepage: www.stadt-messstetten.de veröffentlicht.
Wahlamt, Stadtverwaltung Meßstetten
Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg am 08. März 2026
Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen bzw. Wahlscheinen
Briefwahlunterlagen und Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis Freitag, 06. März 2026, 15:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Meßstetten, Einwohnermeldeamt, Zimmer 003, Hauptstraße 9, 72469 Meßstetten, beantragt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein verloren gegangen oder nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Samstag, 07. März 2026, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Die Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können bei der Stadtverwaltung Meßstetten, Einwohnermeldeamt, Zimmer 003, Hauptstraße 9, 72469 Meßstetten, beantragt werden.
Bei plötzlicher, nachweislicher Erkrankung/Absonderung, die das Aufsuchen des Wahlraums unmöglich oder sehr schwierig macht, kann der Wahlscheinantrag noch bis zum Wahltag, Sonntag, 8. März 2026, von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverwaltung Meßstetten, Hauptstraße 9, Tel.: 07431/6349-15, gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können, wenn ihre Wahlberechtigung nachgewiesen wird, ebenfalls noch bis zum Wahltag, 08. März 2026, von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverwaltung Meßstetten, Hauptstraße 9, Tel.: 07431/6349-15, einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen.
Außerhalb dieser Zeiten ist ein telefonischer Bereitschaftsdienst eingerichtet, der unter der Rufnummer 07431/ 6349-15 zu erreichen ist.
Ihr
Wahlamt
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch - bei der Stadtverwaltung Meßstetten, Hauptstraße 9, Einwohnermeldeamt, Zimmer 003, Frau M. Lieb eingelegt werden.
Bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.