Onlinedienste
Onlinedienste sollen es ermöglichen, einzelne Verwaltungsverfahren elektronisch abzuwickeln. Das Angebot wird laufend erweitet.
Die nachfolgenden Links führen Sie entweder direkt zum Onlinedienst oder zu einer Seite mit weiteren Informationen zur Verwaltungsleistung.
Onlinedienste
Die Landesregierung hat mit der Neuausrichtung des Gaststättenrechts eine Neuallokation der Verantwortlichkeiten für eine regelgerechte Betriebsführung eingeführt. Die das Gaststättengewerbe betreibende Person ist dabei im höheren Maße gefordert, aus eigenem Antrieb die Voraussetzungen für einen normkonformen Betrieb zu schaffen.
Hinweise zum Nachkommen dieser Pflicht.
Die Anträge zur Vereinsförderung stehen ab dem 01.09. als Online-Formular bereit.
Antrag laufende Vereinsförderung (für alle Vereinsarten)
Hinweis
Aufgrund bestehender Rechtsvorschriften können wir Ihnen den Weg zum Rathaus nicht in allen Fällen ersparen.
Bei Online-Services mit Online-Ausweisfunktion wird ein elektronischer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät bzw. die kostenfreie AusweisApp benötigt.
Informationen hierzu finden Sie unter:
www.personalausweisportal.de und www.ausweisapp.bund.de