SEPA-Basislastschriftmandat erteilen

Zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums hat die EU die sogenannte SEPA-Verordnung erlassen. Künftig werden alle Zahlungen im Euro-Raum wie inländische Zahlungen behandelt. Kontonummer und Bankleitzahl werden durch IBAN und BIC ersetzt. Ihre persönliche IBAN und den BIC Ihres Kreditinstituts finden Sie auf ihrem Kontoauszug. Die bisherige Einzugsermächtigung wird durch das SEPA-Mandat ersetzt.
Die Stadt Meßstetten nimmt ab Oktober 2013 an SEPA teil.

Welche Änderungen ergeben sich dadurch?

Durch die Umstellung der Stadt Meßstetten auf SEPA sind Abbuchungen nur noch mit SEPA-Basislastschriften zulässig.

Bereits erteilte und noch bestehende Einzugsermächtigungen gelten weiter. Diese werden von uns ab Oktober 2013 auf SEPA- Basislastschriftmandate umgewandelt. Hierzu erhalten Sie ebenfalls im Oktober entsprechende Informationsschreiben. Sofern Sie uns für mehrere Einnahmearten/Buchungszeichen eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erhalten Sie aus verfahrenstechnischen Gründen für jedes Buchungszeichen ein separates Umstellungsschreiben.

Was ist ein SEPA-Basislastschriftmandat?

Durch das SEPA-Basislastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Beträge beim Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt.
Wenn Sie bisher noch nicht am Lastschriftverfahren teilgenommen haben und dies nunmehr nutzen wollen oder sich Ihre Bankverbindung geändert hat, können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Ein entsprechendes Formular steht unten zum Download bereit. Bitte beachten Sie, dass das neu erteilte Mandat nur mit Originalunterschrift gültig ist.

Da die Umstellung durch uns erfolgt brauchen Sie nichts zu veranlassen, Ihre Bankverbindungen werden automatisch auf das SEPA-Format (IBAN und BIC) umgestellt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen während der Öffnungszeiten selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Formulare dieses Verfahrens

Zuständige Ansprechpartner