Bauwasserzins

Verfahrensablauf

Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, so wird eine pauschale Verbrauchsgebühr erhoben.

Gebühren

  • Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je angefangene 100 m³ umbauter Raum 5 m³ Wasser berechnet. Gebäude mit weniger als 100 m³ umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fertigbauweise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt.
  • Bei Beton- und Backsteinbauten werden je angefangene 10 m³ Beton- oder Mauerwerk 2 m³ als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt. Bauwerke mit weniger als 10 m³ Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei.

Weitere Hinweise

Zuständige Ansprechpartner