Bauwasserzins
Verfahrensablauf
Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, so wird eine pauschale Verbrauchsgebühr erhoben.
Gebühren
- Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je angefangene 100 m³ umbauter Raum 5 m³ Wasser berechnet. Gebäude mit weniger als 100 m³ umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fertigbauweise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt.
- Bei Beton- und Backsteinbauten werden je angefangene 10 m³ Beton- oder Mauerwerk 2 m³ als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt. Bauwerke mit weniger als 10 m³ Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei.
Weitere Hinweise