Öffentliche Bekanntmachung vom 1.9.2021
Mittwoch, 08. September 2021
Landratsamt Zollernalbkreis
Landratsamt Zollernalbkreis
- Untere Flurbereinigungsbehörde -
Flurneuordnungsstelle Reutlingen/Tübingen/Zollernalb
Weilheimer Straße 31, 72379 Hechingen
Öffentliche Bekanntmachung vom 1.9.2021
Flurneuordnung Nusplingen
Zollernalbkreis
Kostenbeitragsrückzahlung
Das Flurneuordnungsverfahren Nusplingen ist endgültig abgerechnet. Es ist ein Kassenrestbestand von rund 94.000 € vorhanden. Dieser ergibt sich im Wesentlichen aus der Zahlung der Kapitalbeträge nach § 40 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) für die Bereitstellung von Land für Straßen und zur Sicherung von Leitungsrechten sowie aus dem Verkauf der TG-Grundstücke (Land für unvorhergesehene Zwecke). Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) hat deshalb am 27.1.2020 beschlossen, den Kassenrestbestand an die Teilnehmer nach den Festsetzungen des Flurbereinigungsplans (Teil 1 Ziff. 6.3) zurückzuzahlen. Den Rückerstattungsbetrag erhält der Teilnehmer, der am 13.5.2019 (Eintritt des neuen Rechtszustands) Eigentümer des betreffenden Grundstücks war. Betroffene Teilnehmer erhalten in den nächsten Tagen einen schriftlichen Bescheid über die Höhe des Rückzahlungsbetrags.
Telefonische Auskünfte erteilt Frau Wallis (07471 9309-1881).
gez. Riehle