Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan und örtliche Bauvorschriften „MVV Biotonneabfall-Vergärungsanlage“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands „Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb“ hat am 03.05.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen, für den Bereich „MVV Biotonneabfall- Vergärungsanlage“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen.
Dieser Beschluss der Zweckverbandsversammlung wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Das Plangebiet, mit einer Gesamtfläche von ca. 5,8 ha befindet sich vollständig im Westen des geplanten Interkommunalen Industrie- und Gewerbepark Zollernalb. Das Plangebiet umfasst das zukünftige Betriebsgeländer der MVV, den Standort der Biogaseinspeiseanlage der Fairnetz GmbH, sowie die erforderlichen Erschließungsstraßen. Zudem sind die betroffenen Waldflächen vollständig in den Geltungsbereich aufgenommen. Das Plangebiet ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan vom 14.03.2023.
Ziele und Zwecke der Planung
Die MVV Biogas GmbH plant den Neubau und Betrieb einer Biotonneabfall-Vergärungsanlage (BAV) einschließlich einer Kompostierungseinheit auf dem Areal des zukünftigen Interkommunalen Industrie- und Gewerbeparks Zollernalb (IIGP). Durch die Aufbereitung des bei der Vergärung von Bioabfällen entstehenden Biogases erzeugt die Anlage Biomethan. Biomethan ist eine erneuerbare Energie und damit ein vollwertiger sowie gleichzeitig klimaneutraler Ersatz für Erdgas. Denn gegenüber der Bioabfallverwertung bei der reinen Kompostierung ohne energetische Nutzung spart die Biotonneabfall-Vergärungsanlage CO2 ein. Die Anlage ist auf dem neuesten Stand der Technik und wird nach den strengen Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt, betrieben und regelmäßig von Sachverständigen überprüft.
Die Anlage in Meßstetten kann somit einen wichtigen Beitrag sowohl zur Unabhängigkeit von fossilen Gaslieferungen als auch zum Klimaschutz leisten. MVV gewährleistet eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und schont die knapper werdenden Ressourcen unseres Planeten. Neben den Vorteilen für die Umwelt schafft die Anlage zudem Sicherheit bei der Ent- und Versorgung und stärkt die Wertschöpfung in der Region.
Zur planungsrechtlichen Sicherung wird daher der nachfolgende Bebauungsplan aufgestellt. Das Bebauungsplanverfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB durchgeführt.
Frühzeitige Unterrichtung
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands „Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb“ hat am 03.05.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan und der örtlichen Bauvorschriften „MVV Biotonneabfall-Vergärungsanlage“ gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan und der örtlichen Bauvorschriften vom 03.05.2023 und die Begründung sowie die Anlagen können gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus der Stadt Meßstetten, in der Zeit von
22.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023
während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dieser Zeit können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadt Meßstetten abgegeben werden.
Außerdem werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB bei der Beteiligung der Öffentlichkeit ergänzend elektronische Informationstechnologien genutzt. Der Zweckverband stellt hierzu den Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften und die Begründung sowie die Anlagen zum Bebauungsplan nachfolgend als Downnload zur Verfügung.
Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.
Meßstetten, den 12.05.2023
Frank Schroft,
Verbandsvorsitzender Zweckverband „IIGP Zollernalb“ und Bürgermeister der Stadt Meßstetten