Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten – Nusplingen - Obernheim hat am 21.11.2022 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die IV. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten, bestehend aus der Stadt Meßstetten und den Gemeinden Nusplingen und Obernheim im Bereich der „ehemalige Zollernalb-Kaserne“ auf der Gemarkung Meßstetten gefasst. Die Flächennutzungsänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb“. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich soll somit die vorbereitenden bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung eines Interkommunalen Industrie- und Gewerbepark geschaffen werden.
In derselben Sitzung am 21.11.2022 wurde der Vorentwurf der IV. Flächennutzungsplanänderung im Bereich „ehemalige Zollernalb-Kaserne“ gebilligt und beschlossen die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Umfang der IV. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des künftigen Interkommunalen Industrie- und Gewerbepark Zollernalb ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Vorentwurfes in der Fassung vom 21.11.2022 und der nachfolgend abgedruckten Planskizze.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Der Vorentwurf der IV. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der „ehemaligen Zollernalb-Kaserne“ vom 21.11.2022 und die Begründung sowie die Anlagen können in den Rathäusern der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten – Nusplingen - Obernheim, in der Zeit von
Montag, den 22.05.2023 bis einschließlich Freitag, den 16.06.2023
während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit, Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Gleichzeitig besteht in dieser Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Außerdem werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB bei der Beteiligung der Öffentlichkeit ergänzend elektronische Informationstechnologien genutzt. Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft stellt hierzu den Vorentwurf der IV. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der „ehemaligen Zollernalb-Kaserne“ sowie die Anlagen in das Internet unterhalb dieses Artikels zum Download bereit.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig eltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.
Meßstetten, den 05.05.2023
Frank Schroft
Vorsitzender der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft